Neue Perspektiven für ratsuchende Frauen.
Die familea Frauenberatung bietet Sozial- und Rechtsberatungen für Frauen in schwierigen Lebenssituationen an. Die Beraterinnen verfolgen ein ganzheitliches Beratungskonzept, welches sich an Frauen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt richtet und ratsuchende Frauen bei der Entwicklung neuer Perspektiven unterstützt.
16 Tage gegen Gewalt an Frauen – eine schweizweite Präventionskampagne
Vom 25. November bis 10. Dezember erscheint in unseren E-Mails eine temporäre Signatur. familea macht damit auf die Präventionskampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» aufmerksam, die jährlich in diesem Zeitraum stattfindet.
Während der 16 Aktionstage wird geschlechtsspezifische Gewalt durch zahlreiche Veranstaltungen in der ganzen Schweiz thematisiert. Das Programm umfasst Podiumsdiskussionen, Theateraufführungen, Filmfestivals, Selbstverteidigungskurse, Workshops, Strassenaktionen und Ausstellungen. Der Auftakt ist eine öffentliche Demonstration in Bern am Samstag, 23. November 2024. Auch in Basel gibt es viele Veranstaltungen: Veranstaltungskalender Basel.
Aus unserem Beratungsalltag in der Frauenberatungsstelle wissen wir: Häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt ist erschreckend präsent. Sie betrifft nicht nur Frauen, die sich explizit deswegen an uns wenden, sondern auch jene, die aus anderen Gründen Unterstützung suchen. Das Spektrum reicht von Abwertung, Belästigung und sozialer Isolation bis hin zu Drohungen, Misshandlungen und (versuchtem) Femizid.
In akuten Fällen von häuslicher Gewalt sind die Opferhilfe Basel und das Frauenhaus Basel wichtige Anlaufstellen. Auf der Homepage der Opferhilfe gibt es bewegende Geschichten betroffener Frauen: Opferhilfe Basel.
Die Anliegen der Aktionstage unterstützen wir als Beraterinnen aus der Praxisperspektive:
- Die Überwindung starrer Geschlechterrollen – denn auf diese berufen sich Täter oft.
- Das Schaffen einer klaren gesellschaftlichen Haltung gegen Gewalt. Entscheidend ist, wie die Gesellschaft auf Gewalt reagiert, um Prävention zu fördern und Betroffene zu stärken.
Wir laden euch ein, aktiv an der Kampagne teilzunehmen und bewusst Position gegen Gewalt an Frauen zu beziehen – und das nicht nur während der Aktionstage. Im Laufe der Kampagne werden wir auch auf Veranstaltungen und Aktionen über unsere Social-Media-Kanäle informieren.
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Beratungsangebot
Beratungsschwerpunkte:
Unsere Beratung ist je nach Bedarf und Wunsch ein- oder mehrmalig. Sie unterliegt der Schweigepflicht. Wenn es zur Lösung Ihres Problems dient, nehmen wir nach Absprache und mit Ihrem Einverständnis auch Kontakt mit Ämtern, Verwaltungen, Krankenkassen u.ä. auf. Gerne wird auch weiterführende Hilfe vermittelt.
Terminvereinbarung
Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte mit uns telefonisch Kontakt auf.
Unser Empfang vermittelt Ihnen eine erste kostenlose, telefonische Kurzberatung, bei der Ihr Anliegen aufgenommen und Ihnen entsprechend Ihres Beratungsbedarfs ein persönlicher Termin gegeben wird.
Bei Verhinderung geben Sie bitte mindestens einen halben Tag vorher Bescheid.
Beratungsgespräche können wir auf Deutsch, Französisch und Englisch führen. Übersetzerinnen werden nur im Ausnahmefall für Sie organisiert – Sie können aber gerne selber jemanden mitbringen.
Steuererklärung 2023
Kundinnen der Frauenberatung können ihre Steuererklärung mit Hilfe ihrer Beraterinnen ausfüllen. Nehmen sie hierfür mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin.
Leitung Frauenberatung
Floriane Mayer
Zentrale +41 61 260 82 80
Telefonzeiten:
Mo-Fr 8.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Gerbergasse 14
4001 Basel
Terminvorbereitung
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen sowie etwas Bargeld mit, um die allfällige Beratungsgebühr begleichen zu können:
Gebühren
Die Frauenberatung wird massgeblich vom Kanton Basel-Stadt unterstützt. Da die Subventionen nicht kostendeckend sind, ist eine Kostenbeteiligung für die Sozial- und Rechtsberatung im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten erforderlich. Unser Angebot soll dennoch niederschwellig sein, darum kann in begründeten Fällen der Betrag reduziert werden.
Anlässlich des Erstgesprächs mit der Beraterin wird der allfällige Beratungstarif festgelegt. Dieser wird jeweils gerne bar gegen Quittung entgegengenommen.
Bei Beratungsterminen länger als 30 Minuten wird der volle Stundenansatz verrechnet. Bei Beratungen bis 30 Minuten wird der halbe Stundenansatz verrechnet.
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