Neue Perspektiven für ratsuchende Frauen.
Die familea Frauenberatung bietet Sozial- und Rechtsberatungen für Frauen in schwierigen Lebenssituationen an. Die Beraterinnen verfolgen ein ganzheitliches Beratungskonzept, welches sich an Frauen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt richtet und ratsuchende Frauen bei der Entwicklung neuer Perspektiven unterstützt.
Beratungsangebot
Beratungsschwerpunkte:
Unsere Beratung ist je nach Bedarf und Wunsch ein- oder mehrmalig. Sie unterliegt der Schweigepflicht. Wenn es zur Lösung Ihres Problems dient, nehmen wir nach Absprache und mit Ihrem Einverständnis auch Kontakt mit Ämtern, Verwaltungen, Krankenkassen u.ä. auf. Gerne wird auch weiterführende Hilfe vermittelt.
Terminvereinbarung
Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte mit uns telefonisch Kontakt auf.
Unser Empfang vermittelt Ihnen eine erste kostenlose, telefonische Kurzberatung, bei der Ihr Anliegen aufgenommen und Ihnen entsprechend Ihres Beratungsbedarfs ein persönlicher Termin gegeben wird.
Bei Verhinderung geben Sie bitte mindestens einen halben Tag vorher Bescheid.
Beratungsgespräche können wir auf Deutsch, Französisch und Englisch führen. Übersetzerinnen werden nur im Ausnahmefall für Sie organisiert – Sie können aber gerne selber jemanden mitbringen.
Steuererklärung 2024
Kundinnen der Frauenberatung können ihre Steuererklärung mit Hilfe ihrer Beraterinnen ausfüllen. Nehmen sie hierfür mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin.
Leitung Frauenberatung
Floriane Mayer
Zentrale +41 61 260 82 80
Telefonzeiten:
Mo-Fr 8.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Gerbergasse 14
4001 Basel
Terminvorbereitung
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen sowie etwas Bargeld mit, um die allfällige Beratungsgebühr begleichen zu können:
Gebühren
Die Frauenberatung wird massgeblich vom Kanton Basel-Stadt unterstützt. Da die Subventionen nicht kostendeckend sind, ist eine Kostenbeteiligung für die Sozial- und Rechtsberatung im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten erforderlich. Unser Angebot soll dennoch niederschwellig sein, darum kann in begründeten Fällen der Betrag reduziert werden.
Anlässlich des Erstgesprächs mit der Beraterin wird der allfällige Beratungstarif festgelegt. Dieser wird jeweils gerne bar gegen Quittung entgegengenommen.
Bei Beratungsterminen länger als 30 Minuten wird der volle Stundenansatz verrechnet. Bei Beratungen bis 30 Minuten wird der halbe Stundenansatz verrechnet.
Aktuelles
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