Für zuweisende Stellen
Wir nehmen aktuell nur Platzierungsanfragen von zuweisenden Fachstellen aus Basel-Stadt und Baselland entgegen.
Alle unseren Mitarbeiterinnen mit Studienabschlüssen in Sozialpädagogik oder Vergleichbarem und einigen Jahren Berufserfahrung begleiten über 200 ausgewählte, geschulte und durch die kantonalen Fachstellen anerkannte Pflegefamilien in der Nordwestschweiz.
Unser Pool an freien Plätzen in Pflegefamilien wird regelmässig aktualisiert und ermöglicht uns aufgrund einer grossen Vielfalt an Familien bei Platzierungsanfragen eine gezielte und fachliche begründete Passung.
Sie erhalten anonymisierte Portraits der Pflegefamilie, um die Eltern des Pflegekindes in den Entscheidungsprozess einzubeziehen, bevor ein konkretes Kennenlernen vereinbart wird. Wir koordinieren den Platzierungsprozess inkl. Kennenlerntreffen bis zum konkreten Eintritt eines Pflegekindes.
Bei angesagter sofortiger Krisenintervention erhalten Sie die Kontaktdaten einer freien Pflegefamilie, um direkt den Eintritt in die Pflegefamilie zu vollziehen. Wir beraten auch zuweisende Fachstellen bei der Frage, ob eine Fremdunterbringung in eine Pflegefamilie oder in eine stationäre Einrichtung indiziert ist.
Kontakt
Tatjana Lübcke
Zentrale +41 61 260 83 80
zentrumpflegekinder@familea.ch
Platzierungsformen
Faktenblatt für Fachstellen Basel-Stadt
Angebot
- Suche und Schulung von Pflegefamilien
- Auswahl und Vorselektion der Pflegefamilien gemäss individueller Fallthematik
- Gestaltung Kennenlern- und Eintrittsprozess
- Kontinuierliche Begleitung Pflegeverhältnis gemäss Begleitstufe
- Unterstützung bei Übergängen und in der Bewältigung von Krisen
- Sorgfältige Gestaltung von Ein-, Übergangs- und Austrittsprozessen
Zielgruppen
- Kinder und Jugendliche
- Zuweisende Fachstellen
- Pflegefamilien
Grenzen der Aufnahme
Akute Suizidalität, Fremd- sowie Selbstgefährdung und/oder Abhängigkeitserkrankung des Kindes oder Jugendlichen
Dauer der Platzierung
Je nach Fallthematik vorübergehend oder dauerhaft
Platzierungsarten
- Dauerplatzierung
- Wochenplatzierung
- Wochenend- und Ferienplatzierung
- Kurzzeitplatzierung und Krisenintervention
Wer kann zuweisen
Anerkannte Fachstellen, welche Indikationen im Sinne von
Abs. 1 lit. B der Pflegefamilienverordnung des Kantons
Basel-Stadt stellen können:
- die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- der Kinder- und Jugenddienst
- die Jugendanwaltschaft
- die psycho-sozialen Dienste der Kantonspolizei
Faktenblatt für Fachstellen Baselland
Angebot
- Suche und Akquise von Pflegefamilien
- Eignungsabklärung von Pflegefamilien
- Unterstützung der Pflegefamilien beim Bewilligungsverfahren
- Auswahl und Vorselektion von Pflegefamilien gemäss individueller Fallthematik
- Aus- und Weiterbildung der Pflegefamilien
- Vernetzung der Pflegefamilien durch teilweise moderierte Intervisionsgruppen
- Gestaltung des Kennenlern- und Eintrittsprozesses
- Kontinuierliche Begleitung des Pflegeverhältnisses
- Unterstützung bei Übergängen und in der Bewältigung von Krisen
- Kindgerechte Gestaltung von Ein-, Übergangs- und Austrittsprozessen
Leistungen
- Vermittlung der Pflegefamilie, Passungsverhältnis, Auftragsklärung, Begleitung des Eintrittsprozesses, Rollen- und Aufgabenklärung
- Coaching und Begleitung des Pflegeverhältnisses durch Hausbesuche und Telefonate – im Alltag und bei Herausforderungen, gegebenenfalls Triage
- Journalführung, Sicherstellen des Informationsflusses, Teilnahme an Standortgesprächen
- Vorbereitung und Begleitung der Kennenlern- und Eintrittsphase, sowie der Rückplatzierung/Vorbereitung in die Selbständigkeit
Zielgruppe
- Kinder und Jugendliche mit sozialpädagogischer Indikation
- Unbegleitete Minderjährige Asylsuchende (UMA)
Grenzen der Aufnahme
Akute Suizidalität, Fremd- und Selbstgefährdung und/oder Abhängigkeitserkrankung des Kindes oder Jugendlichen
Dauer der Platzierung
Je nach Fallthematik vorübergehend (Kurzzeitplatzierung) oder dauerhaft (Langzeitplatzierung)
Platzierungsformen
- Dauerplatzierung (7 Tage pro Woche)
- Wochenplatzierung (Montag bis Freitag)
- Wochenend- und Ferienplatzierung
- Kurzzeitplatzierungen und Kriseninterventionen
Wer kann zuweisen
Zur Indikation ermächtigte Stellen sind gemäss § 25 der
Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe des Kantons
Basel-Landschaft:
- die Sozialdienste der Gemeinden
- die Kindesschutzbehörden (KESB)
- die Beratungsstelle der Stiftung Mosaik
- die Sozialberatung der Birmann-Stiftung
- die Kinder- und Jugendpsychiatrie im Falle einer kinder- und jugendpsychiatrischen Indikation