Für zuweisende Stellen
Wir nehmen aktuell nur Platzierungsanfragen von zuweisenden Fachstellen aus Basel-Stadt und Baselland entgegen.
Alle unseren Mitarbeiterinnen mit Studienabschlüssen in Sozialpädagogik oder Vergleichbarem und einigen Jahren Berufserfahrung begleiten über 200 ausgewählte, geschulte und durch die kantonalen Fachstellen anerkannte Pflegefamilien in der Nordwestschweiz.
Unser Pool an freien Plätzen in Pflegefamilien wird regelmässig aktualisiert und ermöglicht uns aufgrund einer grossen Vielfalt an Familien bei Platzierungsanfragen eine gezielte und fachliche begründete Passung.
Sie erhalten anonymisierte Portraits der Pflegefamilie, um die Eltern des Pflegekindes in den Entscheidungsprozess einzubeziehen, bevor ein konkretes Kennenlernen vereinbart wird. Wir koordinieren den Platzierungsprozess inkl. Kennenlerntreffen bis zum konkreten Eintritt eines Pflegekindes.
Bei angesagter sofortiger Krisenintervention erhalten Sie die Kontaktdaten einer freien Pflegefamilie, um direkt den Eintritt in die Pflegefamilie zu vollziehen. Wir beraten auch zuweisende Fachstellen bei der Frage, ob eine Fremdunterbringung in eine Pflegefamilie oder in eine stationäre Einrichtung indiziert ist.
Kontakt

Tatjana Lübcke
Zentrale +41 61 260 83 80
zentrumpflegekinder@familea.ch
Platzierungsformen
Faktenblatt für Fachstellen Basel-Stadt
Angebot
- Suche und Schulung von Pflegefamilien
- Auswahl und Vorselektion der Pflegefamilien gemäss individueller Fallthematik
- Gestaltung Kennenlern- und Eintrittsprozess
- Kontinuierliche Begleitung Pflegeverhältnis gemäss Begleitstufe
- Unterstützung bei Übergängen und in der Bewältigung von Krisen
- Sorgfältige Gestaltung von Ein-, Übergangs- und Austrittsprozessen
Zielgruppen
- Kinder und Jugendliche
- Zuweisende Fachstellen
- Pflegefamilien
Grenzen der Aufnahme
Akute Suizidalität, Fremd- sowie Selbstgefährdung und/oder Abhängigkeitserkrankung des Kindes oder Jugendlichen
Dauer der Platzierung
Je nach Fallthematik vorübergehend oder dauerhaft
Platzierungsarten
- Dauerplatzierung
- Wochenplatzierung
- Wochenend- und Ferienplatzierung
- Kurzzeitplatzierung und Krisenintervention
Wer kann zuweisen
Anerkannte Fachstellen, welche Indikationen im Sinne von
Abs. 1 lit. B der Pflegefamilienverordnung des Kantons
Basel-Stadt stellen können:
- die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- der Kinder- und Jugenddienst
- die Jugendanwaltschaft
- die psycho-sozialen Dienste der Kantonspolizei